Fragen & Antworten



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Wie erhalte ich Sprachtherapie?

Sie benötigen eine Heilmittelverordnung, die Ihnen Ihr Arzt (Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Phoniater, Pädaudiologe, Kinder- und Jugendpsychiater, Allgemeinarzt, Neurologe, Kieferorthopäde oder Zahnarzt) ausstellen kann. Der Arzt entscheidet über die Notwendigkeit von Sprachtherapie.

Wie bekomme ich einen Termin?

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wenn das Telefon aufgrund einer aktuellen Behandlung nicht besetzt sein sollte, sprechen Sie bitte auf Band, wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Wer bezahlt sprachtherapeutische Leistungen?

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten, allerdings ist eine Zuzahlung durch den Versicherten zu leisten. Kinder und Jugendliche sind zuzahlungsbefreit. Ebenso können chronisch Kranke einen Befreiungsantrag bei ihrer Krankenversicherung stellen. Private Krankenversicherungen übernehmen in unterschiedlichem Umfang die Kosten für die Therapie. Auf Wunsch erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Was ist, wenn ich aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht in die Praxis kommen kann?

Bei medizinischer Notwendigkeit verordnet Ihnen der Arzt einen Hausbesuch. In diesem Fall führen wir die Therapie gerne bei Ihnen zu Hause durch.

Was ist eine Funktionelle Dysphagietherapeutin (FDT)?

Die Funktionelle Dysphagietherapeutin ist eine zertifizierte Fachtherapeutin für Schlucktherapie. Grundlage des funktionellen Behandlungsansatzes ist die Orientierung an der Funktion, dabei wird auf den Ebenen der Restitution (Wiederherstellung), der Kompensation (Ersetzung, Ausgleich) und der Adaptation (Anpassung der externen Faktoren) gearbeitet.

Wie häufig findet Sprachtherapie statt?

Die Therapiefrequenz richtet sich nach der Art und dem Ausmaß der Störung. Üblich sind ein oder zwei Sitzungen pro Woche. Bei neurologischen Patienten empfehlen wir eine sogenannte Intervalltherapie - d.h. über einen bestimmten Zeitraum eine tägliche Behandlung.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Die Dauer der jeweiligen Therapiesitzung beträgt zwischen 30 und 60 Minuten. Darüber entscheidet der Arzt, wenn er die Verordnung ausstellt. Über den Umfang der Gesamtbehandlung kann vorab keine Aussage gemacht werden, da der Therapieerfolg von dem Ausmaß der Beeinträchtigung sowie von vielen weiteren Faktoren abhängig ist.