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Wer bezahlt sprachtherapeutische Leistungen?  [ausblenden]

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten, allerdings ist eine Zuzahlung durch den Versicherten zu leisten. Kinder und Jugendliche sind zuzahlungsbefreit. Ebenso können chronisch Kranke einen Befreiungsantrag bei ihrer Krankenversicherung stellen. Private Krankenversicherungen übernehmen in unterschiedlichem Umfang die Kosten für die Therapie. Auf Wunsch erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.